Das bürgerliche Initiativrecht zur Volksabstimmung ist ein gelebtes demokratisches Werkzeug,
welches in Vorarlberg schon oft angewendet wurde.
Gerade erst 2019 hatten wir in Vorarlberg drei Volksabstimmungen auf Gemeindeebene, die somit einen wesentlichen Bestandteil unserer politischen Kultur darstellen.
Auf Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs soll dieses Recht auf Volksabstimmungen mit Ende 2021 im Landesgesetz gestrichen werden.
Mittlerweile findet ein breiter Diskurs in der Bevölkerung zu diesem Thema statt, welcher großen Unmut zu diesem Urteil erkennen lässt.
Im Sinne der Demokratie sollten wir geschlossen für die Koblacher Bevölkerung dieses Resolutionsschreiben gemeinsam unterstützen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ohne die Initiativen von mehreren hunderttausenden Menschen, Österreich heute nicht atomfrei wäre. Allein an diesem erwähnenswerten Beispiel können wir erkennen, wie wichtig und schützenswert dieses demokratische Werkzeug für Volksabstimmungen in der politischen Kultur ist.
Heute sind wir hier als Gemeindevertreter versammelt, doch als Bürger wären wir froh, wenn uns dieses Recht der Volksabstimmung auch in Zukunft zur Verfügung steht.
Heute sind wir hier als Gemeindevertreter versammelt, doch als Bürger wären wir froh, wenn uns dieses Recht der Volksabstimmung auch in Zukunft zur Verfügung steht.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen